Hausaufgaben – Schulaufgaben
„Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe (…) erledigt werden können.
Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren“ (Auszug aus dem Hausaufgabenerlass vom 5.5.2015, 4.1.: Grundsätze).
Die Maximalzeiten der Hausaufgaben sind ebenfalls im Hausaufgabenerlass des Ministeriums geregelt.
Für alle Jahrgänge gilt:
- - Es werden an vier Wochentagen Hausaufgaben erteilt. An einem dieser Tage wird ausschließlich eine Lese-
- Hausaufgabe erteilt. An welchen Tagen die Kinder Hausaufgaben machen müssen, ist in den Jahrgängen
- unterschiedlich. Diese individuell terminierten Zeiten werden über die Klassenleitung bekannt gegeben.
- - Für die Kinder im Ganztag ist deshalb an vier Tagen in der Woche eine Hausaufgabenzeit von jeweils einer
- Unterrichtsstunde (45 Minuten). Die Hausaufgabenzeit wird voll ausgeschöpft, d.h. wenn die Kinder die reguläre
- Hausaufgaben erledigt haben, sollen sie zusätzliche Förder- und Forderangebote im Rahmen unseres
- Förderkonzepts in Anspruch nehmen.
- - In den Ganztagsklassen erfolgt die Hausaufgabenbegleitung in den vier Stunden klassenintern.
- - In den Klassen, in denen sich sowohl Kinder im Ganztag als auch im Halbtag befinden, werden die
- Ganztagskinder innerhalb des Jahrgangs in der Regel zu einer Hausaufgabengruppe zusammengefasst. In zwei
- Stunden werden die Kinder durch die Klassenleitungen in Doppelbesetzung mit einer festen pädagogischen
- Fachkraft begleitet, in einer Stunde durch zwei pädagogische Fachkräfte (eine davon ist jeweils die
- Stammfachkraft) allein.
Zusätzliche Hinweise:
- - für Kinder, die den Ganztag besuchen
- Laut Erlass des Ministeriums sollen Kinder, die den Ganztag besuchen, zu Hause in der Regel keine
- schriftlichen Arbeiten mehr anfertigen oder vervollständigen.
- - für Kinder, die nicht den Ganztag besuchen
- Es gilt auch für diese Kinder die gleiche Hausaufgabenzeit von maximal 45 Minuten an den gleichen Tagen wie
- für die Ganztagskinder. Sollte ein Kind eine Hausaufgabe einmal nicht schaffen, obwohl es weitgehend
- konzentriert gearbeitet hat, sollte dies im MIA – Heft notiert werden.
Mögliche Ausnahmen für die Arbeit im häuslichen Umfeld (gilt für ALLE Kinder):
- - zusätzliche kleine Lese- oder Kopfrechenübungen (5 bis 10 Minuten), die möglichst täglich erfolgen sollten
- - eine gelegentliche Recherche oder Sammlung für den Sachunterricht
- - Wortschatzübungen im Englischunterricht