Hausaufgaben – Schulaufgaben

 
„Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe (…) erledigt werden können.
Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren“ (Auszug aus dem Hausaufgabenerlass vom 5.5.2015, 4.1.: Grundsätze).
Die Maximalzeiten der Hausaufgaben sind ebenfalls im Hausaufgabenerlass des Ministeriums geregelt.


Für alle Jahrgänge gilt:

 

Zusätzliche Hinweise:

Mögliche Ausnahmen für die Arbeit im häuslichen Umfeld (gilt für ALLE Kinder):