Vertretungskonzept
Die Grundschule Ummeln ist eine verlässliche Grundschule mit offener Ganztagsgrundschule. Der Unterricht beginnt für alle Kinder – auch im Vertretungsfall – um 8.00 Uhr (gleitender Anfang ab 7.45 Uhr) und endet frühestens nach der 4. Stunde um 11.35 Uhr. Bei Unterrichtsausfall gilt für Kinder, die nicht im Ganztag sind, dass sie nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern nach Hause gehen.
Vertretungen fallen durch Fortbildungen, Klassenfahrten, Ausflüge, dienstliche Verpflichtungen durch das Schulamt, Beurlaubungen, Erkrankungen von Lehrer(inne)n usw. an. Die Organisation setzt Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten voraus. Ziel ist es, die Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten. Das Prinzip des qualifizierten und engagierten Unterrichts gilt auch für jegliche Form des Vertretungsunterrichts.
Der Unterricht soll nach Möglichkeit nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden. Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildungen, Klassenfahrten etc.) stellt die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen oder Material zur Verfügung. Bei Erkrankungen ist es hilfreich, wenn die erkrankten Lehrer/innen Hinweise für den zu vertretenden Unterricht geben.
Ist dies nicht möglich, sollen grundlegende Kompetenzen für das Fach oder die Jahrgangsstufe(n) geübt bzw. weiterentwickelt werden. Orientierung gibt der aktuelle Arbeitsbericht (sichtbar im Klassenraum ausliegend) und der Aushang in der Klasse (s.a.u. Aufteilung von Klassen). Materialien können dabei auch die Lehrer/innen der Parallelklasse zur Verfügung stellen. (Dabei ist durchgängige Teamarbeit in den Jahrgängen hilfreich.)
Außerdem wird für jede Klasse eine Vertretungsklassenlehrerin / ein Vertretungsklassenlehrer benannt. Diese(r) ist Ansprechpartner(in) für Kinder, Eltern und die Sekretärin. Sie/Er ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.
Von Lehrkräften zu erteilende Stunden im außerunterrichtlichen Bereich des Ganztags müssen ebenso vertreten werden wie im unterrichtlichen Bereich. Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (z.B. durch Fortbildungen) sollen die Kolleg(inn)en im Vorfeld einen Tausch vereinbaren (dies gilt auch für Pausenaufsichten).
Organisatorische Möglichkeiten (sortiert nach Prioritäten):
- Auflösung und Verteilung kleiner Lerngruppen auf die eigenen Klassen (z.B. Fördergruppen)
- Auflösung von Doppelbesetzungen (z.B. im selbstständigen Unterricht von Lehramtsanwärter(inne)n)
- Aufteilung von Klassen:
- Es wurden in den einzelnen Klassen jeweils kleinere Kindergruppen gebildet. Die betroffene Klasse wird aufgeteilt und jede Gruppe nimmt am Unterricht einer anderen Klasse teil (Klasse 1 und 2 weitgehend in den anderen ersten und zweiten Klassen, Klasse 3 und 4 weitgehend in den anderen dritten und vierten Klassen).
- Die Kinder werden am Anfang — und regelmäßig im weiteren Verlauf — des Schuljahres von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer informiert, welche Materialien sie in die andere Klasse mitnehmen und woran sie selbstständig weiterarbeiten können (s. entsprechenden Aushang in der Klasse), — sofern sie nicht gemeinsam am Unterricht in der anderen Klasse teilnehmen, weil sie über- oder unterfordert wären.
- Zusammenlegung von kleineren Lerngruppen oder Klassen (z.B. im Sportunterricht)
- Anordnung von Mehrarbeit mit Einverständnis der betreffenden Lehrkraft
- Einsatz von Pool-Kräften (bei langfristigem Ausfall von Lehrkräften)
Der Vertretungsplan hängt im Lehrerzimmer aus. Vertretungen im außerunterrichtlichen Bereich wie auch Pausenaufsichten sowie die Vertretungsgründe werden dort vermerkt, um für alle Beteiligten Transparenz herzustellen. Die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal im Ganztag informieren sich dort täglich über den aktuellen Stand. Langfristig geplante Fortbildungen, Klassenausflüge etc. werden zudem auf dem Jahreskalender vor dem Büro der Konrektorin eingetragen.
Im akuten Krankheitsfall wird die Konrektorin spätestens morgens (von 6.30 bis 7.00 Uhr) telefonisch informiert, damit der Vertretungsplan vor der 1. Unterrichtsstunde erstellt werden kann. Unterrichtsinhalte sollten dabei möglichst benannt werden (s.o.).
Rechtsgrundlage sind insbesondere das Schulgesetz NRW sowie die entsprechenden Erlasse zum Vertretungsunterricht und zur Mehrarbeit (s. BASS).